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Wichtige Informationen

Außer in dringlichen Situationen wären wir Ihnen für eine Terminvereinbarung - auch bei der Anmeldung von Hausbesuchen - sehr dankbar.

Bitte denken Sie daran, daß wir zu jedem Quartalsbeginn Ihre Versicherungskarte bzw. Krankenschein zur Abrechnung benötigen: also zum 01. Januar, 01. April, 01. Juli und 01. Oktober. Wenn Sie Ihre Krankenversicherungskarte immer bei sich tragen, kann es nie zu Abrechnungsschwierigkeiten kommen. Sind Sie von der Zahlung der Kassen-/Praxisgebühr befreit, bringen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis mit.


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