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G 40 - Krebserzeugende Gefahrstoffe - allgemein


Die Gefahrstoff-Verordnung verlangt beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Im Anhang der Gefahrstoff-Verordnung sind die Krebserzeugenden Gefahrstoffe aufgeführt.

Untersuchungsumfang (nach BG-Grundsatz erforderlich):


Urintest
Blutuntersuchung
Ärztliche Untersuchung

Dauer: 30 min

Nachuntersuchung: 5 Jahre


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