G 40 - Krebserzeugende Gefahrstoffe - allgemein
Die Gefahrstoff-Verordnung verlangt beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Im Anhang der Gefahrstoff-Verordnung sind die Krebserzeugenden Gefahrstoffe aufgeführt.
Untersuchungsumfang (nach BG-Grundsatz erforderlich):
Urintest
Blutuntersuchung
Ärztliche Untersuchung
Dauer: 30 min
Nachuntersuchung: 5 Jahre