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G 42 - Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung

Die Biostoff-Verordnung verlangt, dass bei Tätigkeiten, bei denen es gezielt oder ungezielt zu beruflichem Kontakt mit Infektionserregern kommen kann, Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden.

Untersuchungsumfang (nach BG-Grundsatz erforderlich):


Basis-Teil - in jedem Fall durchzuführen:
Urintest
Blutuntersuchung
Ärztliche Untersuchung

Spezieller Teil: je nach Erreger:
Testungen und Impfungen soweit möglich (kann entfallen, wenn ausreichender Immunschutz z.B. bei Hepatitis B nachgewiesen ist)

Dauer:30 min

Nachuntersuchung: 1. Nachuntersuchung in 1 Jahr, dann alle 3 Jahre.


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