Mitarbeiter die mehr als 1/2 Std. täglich im Lärmbereich tätig sind, müssen vor und während der
Tätigkeit regelmässig eine Gehörvorsorge durchlaufen:
Befragung und Beurteilung des mitgebrachten Gehörschützers
Untersuchung des äusseren Gehörgangs
Hörtest in mind. 4 Frequenzen in Luftleitung
Wenn Hörverluste oder Unterschiede zum Vorbefund feststellbar, dann muss zusätzlich eine Ergänzungsuntersuchung Lärm II erfolgen:
Untersuchung der Trommelfelle
Hörtest in Luft- und Knochenleitung
ggf. mit Vertäubung, weitere Test z.B. Stimmgabel
Beratung zum Gehörschutz
Wird vom HNO-Facharzt durchgeführt (Kostenträger Betrieb) bei Überschreitung bestimmter Hörverlustgrenzen.
Dauer:
G 20.1: 15 min
G 20.2: 25 min
Nachuntersuchung:
1. Nachuntersuchung nach 1 Jahr, dann alle 3 Jahre