Die Biostoff-Verordnung verlangt, dass bei Tätigkeiten, bei denen es gezielt oder ungezielt zu
beruflichem Kontakt mit Infektionserregern kommen kann, Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden.
Basis-Teil - in jedem Fall durchzuführen:
Urintest
Blutuntersuchung
Ärztliche Untersuchung
Spezieller Teil: je nach Erreger:
Testungen und Impfungen soweit möglich (kann entfallen, wenn ausreichender Immunschutz z.B. bei Hepatitis B nachgewiesen ist)
Dauer:30 min
Nachuntersuchung: 1. Nachuntersuchung in 1 Jahr, dann alle 3 Jahre.